Alles über kompetente Unterstützung
rund um die Geburt

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Fragen und Antworten

Unterstützung im Wochenbett, macht das nicht die Hebamme?

Sobald Sie nach der Geburt zu Hause sind, ist die Hebamme diejenige, die den Wochenbettverlauf überwacht und die Endverantwortung hat. Sie kommt während der Wochenzeit regelmäßig vorbei um zu sehen, ob es der Wöchnerin und dem Baby körperlich und psychisch gut geht. Sie ist Ansprechpartnerin, wenn im Wochenbett nicht alles nach Wunsch verläuft und leitet geeignete Maßnahmen ein bei Abweichungen vom normalen Wochenbettverlauf.

Die Hebamme leistet keine Haushaltshilfe und ist nicht für die Zubereitung wohltuender Mahlzeiten, oder die Betreuung der übrigen Kinder im Haushalt zuständig.

Die Mütterpflegerin arbeitet eng mit der Hebamme zusammen. Sie umsorgt die Familie, wenn die Hebamme nicht da ist und unterstützt bei der Umsetzung der Anordnungen der Hebamme (z.B. Schonung, Ruhezeiten) und den Vorstellungen der Familie. Sie hilft so, ein entspanntes und gesundes Wochenbett zu fördern und kann ein Tagebuch über das Wochenbett führen, um Ihnen dieses Dokument am Ende des Wochenbetts zur Verfügung zu stellen als Erinnerung an die erste Zeit mit dem Baby. Sobald es im Verlauf des Wochenbetts Besonderheiten für die Gesundheit der Mutter oder des Neugeborenen gibt, wird immer die Hebamme involviert werden.

 

Wird der Einsatz einer Mütterpflegerin von der Krankenkasse bezahlt? 

Die Kosten werden ganz oder teilweise von der Krankenkasse übernommen. Höhe und Umfang hängen von der Qualifikation der Mütterpflegerin und der Situation der betreuten Familie ab. Ein Teil der Kosten kann von der betreuten Familie übernommen werden. Sprechen Sie mit Ihrer Mütterpflegerin über die Möglichkeiten einer Kostenübernahme. Die Kostensätze liegen aktuell bei ca. 40-50 € pro Stunde. weitere häufige Fragen zur Abrechnung der Mütterpflege mit der Krankenkasse finden Sie ganz unten auf dieser Seite.

Wie kann Mütterpflege in der Schwangerschaft erstattet werden?

Hier finden Sie mehr Informationen über die Erstattung während der Schwangerschaft.

 

Kann ich Unterstützung während der Geburt mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen?

Die Kosten für Unterstützung während der Geburt werden im Allgemeinen von den Eltern getragen. Die meisten Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht.  Einige Mütterpflegerinnen bieten eine Bezahlungsregelung an.

 

Wie werden die Kosten einer Mütterpflegerin im Wochenbett von der Krankenkasse bezahlt?  

Unter  diesem Link finden Sie mehr Informationen über die Erstattung nach der Geburt

 

Macht eine Mütterpflegerin das Gleiche wie eine Familienhebamme?

Familienhebammen leisten Hilfe an Familien, die aus unterschiedlichsten Gründen stark belastet sind ab der 9. Woche nach der Geburt im ersten Lebensjahres des Kindes.  

Eine Mütterpflegerin ist keine Familienhebamme. Die Mütterpflegerin unterstützt die Familie in der ersten anstrengenden Zeit nach der Geburt und in begründeten Fällen im ersten Lebensjahr bei den täglich anfallenden Aufgaben, sodass Mutter und Familie sich erholen können. 

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Familien aus sozialen und gesundheitliche Gründen Probleme haben und dadurch andere und länger dauernde Hilfe brauchen. In diesen Fällen kann eine Familienhebamme die richtige Ansprechpartnerin sein.


Was ist eine Doula?

Die Anwesenheit einer vertrauten, ruhigen Person als Unterstützung bei der Geburt hat sich in verschiedenen Studien als hilfreich erwiesen. Für viele Frauen ist diese Person die Hebamme, der Partner oder ein Familienmitglied.  

In den Vereinigten Staaten gibt es neben der Anwesenheit einer sachkundigen Hebamme die Doula als zusätzliche Unterstützung für die Gebärenden. In den letzten Jahren ist dieses Konzept auch in Deutschland bekannter geworden. Es gibt keine einheitliche Ausbildung zur Doula. Die wichtigsten Voraussetzungen sind ein ruhiges Auftreten, der Wunsch, andere Frauen bei der Geburt zu unterstützen, ein gutes Einfühlungsvermögen und ggf. Erfahrungen bei Geburtshilfen. Eigene Geburt/en sind keine explizite Voraussetzung. 

Trotzdem gibt es Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Unterstützung bei der Geburt und beim Auffangen der Wehen - immer in Ergänzung zu einer fachkundigen Hebamme - sehr sinnvoll sind, um Frauen und ihre Partner gut unterstützen zu können.

Eine Doula lernt während Ihrer Ausbildung zur Doula, wie Frauen die Geburt gut bewältigen können. Sie kennt Haltungs- und Massagetechniken, die bei Wehen hilfreich sind und kann auf Wunsch als unterstützende Begleitung beim Geburtsprozess anwesend sein. 


Häufige Fragen über die Abrechnung mit den Krankenkassen als Mütterpflegerin.

Häufige Fragen (FAQ) über die Erstattung der Arbeit als Mütterpflegerin durch die Krankenkassen.

Wie kann ich meine Arbeit als Mütterpflegerin mit der Krankenkasse abrechnen?

In der Ausbildung zur Mütterpflegerin besprechen wir, wie Ihre Arbeit erstatte werden kann. Die Möglichkeit mit den Krankenkassen abzurechnen ist ein Vorteil im Vergleich zur Arbeit von Stillberaterinnen oder Doulas. Die erste Abrechnung ist immer aufregend, aber wenn Sie das ein paar mal gemacht haben, werden Sie schnell merken, dass die Vorgehensweise bei den verschiedenen Kassen ähnlich ist. Wir beschäftigen uns gründlich mit diesem Thema, weil Sie das für die Arbeit als Mütterpflegerin gut gebrauchen können.


Können Familien meine Arbeit als Mütterpflegerin auch als privat bezahlte Unterstützung in Anspruch nehmen?

Selbstverständlich können Sie auch privat mit Familien abrechnen, die gerne Ihre Unterstützung hätten. In der Ausbildung Mütterpflege lernen Sie sowohl wie Sie privat mit den Familien abrechnen, als wie Sie mit den Krankenkassen abrechnen können. Eine Kombination dieser beiden Optionen ist auch möglich.


Muss ich einem Verband beitreten um als Mütterpflegerin mit den Krankenkassen abrechnen zu können?

Nein. Als Mütterpflegerin können Sie Ihre Arbeit selbständig mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In der Ausbildung lernen Sie genau wie das geht.


Gibt es für die Abrechnung Tarifverträge denen ich als Mütterpflegerin beitreten muss?

Aufgrund von gesetzlichen Regularien gibt es für die Abrechnung mit den Krankenkassen keine Tarifverträge wie sie vielleicht in einem Betrieb existieren. Sie stellen Ihre Leistung direkt bei der gesetzlichen Krankenversicherung in Rechnung ohne, dass Sie dafür einer Gewerkschaft beitreten und Beiträge bezahlen müssen.


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